Nach einer Wartezeit, die allen Fans des gepflegten Wahnsinns endlos erschien, gibt es endlich wieder Neuigkeiten. Auf http://752843.topcities.com/vormundsch_ger.html findet sich das Schreiben des Vormundschaftsgerichts, in dem Bauer mitgeteilt wird, dass die Akten nun eingesehen werden können. Als Antwort gibt es ein zweiseitiges Pamphlet, dass sich allerdings lediglich aus Wiederholungen und altbekanntem Zeugs zusammensetzt. Und am Ende fehlt natürlich auch nicht, dass sich Vormundschaftgericht im Falle der Nichteinstellung des Verfahrens "strafrechtlich relevant an der Nötigung" beteiligt.
Also nichts wirklich Interessantes. Immerhin erfahren wir aber, dass Herr B. noch lebt und das Betreuungsverfahren weiter läuft. Die offenen Fragen bleiben: Bekommt Herr B. keine Kataloge mehr? Oder bekommt er Kataloge, erstattet deswegen aber keine Strafanzeige mehr? Oder bekommt er Kataloge, erstattet zwar Strafanzeige, sieht jedoch von einer Veröffentlichung ab. Im zweiten oder dritten Fall wäre nach den Gründen zu fragen. Einsicht? Druck der Behörden? Wiederentdeckte Mutterliebe?
Mittwoch, 15. Oktober 2008
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