Dienstag, 17. März 2009

Erneuter Verstooß gegen §353d StGB

Er lernt es einfach nicht...
Wie Anonym bereits im Kommentar zum letzten Beitrag treffend feststellte:

Bauer veröffentlicht auf http://stbauer38259.freehosting.net/urheberrechtsverletzung.html erneut eine Anklageschrift und verstößt damit gegen §353d StGB. Wer informiert die Staatsanwaltschaft über diese erneute Straftat? Aufbauer, es ist deine Anklageschrift, damit kannst du das ja auch übernehmen. ;-)

Anonsten gab es noch ein wenig uninteressanten Schriftwechsel wegen der erkennungsdienstlichen Behandlung und außerdem etwas weiteres Gestammel unter "Bauers Meinung". Bauer glaubt ernsthaft, dass man Amokläufe verhindern kann, indem man Waffen für jedermann freigibt...