Montag, 10. September 2012

EV gegen Stephan bleibt bestehen

So, für's erste ist die Geschichte nun vorbei. Das Gericht hat entscheiden, dass die Einstweilige Verfügung so bestehen bleibt und dass unser Stephan die Kosten zu tragen hat. Nach Ansicht der Richterin reichen die 9 von Stephan auch zugegebenen E-Mails für die EV bereits aus (die er ja teilweise trotz der Bitte um Unterlassung versendet hat). Ob er tatsächlich in Hannover war, spiele keine Rolle mehr. Bitte auf die Schreiben vom 03.09.2012 klicken.

Etwas seltsam ist doch schon, wenn wir uns mal die Zeitachse ansehen:
16.-20. April Stephan sendet 9 aufdringliche Mails an Lea
23. April Schreiben der Rechtsanwälte, dann passiert mehr als einen Monat lang nichts (zumindest von Stephans Seite aus).
31. Mai Erlass der EV

Offensichtlich hat spätestens das Anwaltsschreiben Wirkung gezeigt, eine EV war also nicht mehr notwendig.. Vielleicht wäre das ja ein Ansatz für Stephans Widerspruch.

Aber richtig erschreckend an der Urteilsbegründung finde ich vor allem, dass selbst die Richterin die deutsche Sprache nicht beherrscht. da sie "trotzdem" und "obwohl" nicht auseinander halten kann. Es ist schon erstaunlich, dass man mit solch mangelhaften Deutschkenntnissen in so ein Amt kommen kann. Armes Deutschland - obwohl Stephan sich ja nun Hoffnung machen kann, trotz seiner ebenfalls offensichtlichen Rechtschreibschwäche einen solchen Job zu bekommen. Eventuell gibt es ja noch ein wenig Nachgeplänkel - mal sehen, wieviele Strafanzeigen von Stephan jetzt noch folgen werden und ob die Strafanzeige von Lea gegen Stephan irgendwelche Konsequenzen hat.