Freitag, 4. Januar 2013

Hausdurchsuchung bei Stephan

Das Prozedere ist ja nix Neues für Stephan - bei ihm fand mal wieder eine Hausdurchsuchung statt. Diesmal in der Sache Lea R. - bei der er ja nach einhelliger Meinung aller Blogschreiber und Kommentatoren unschuldig ist. Ausgestellt wurde der Beschluss hierzu von der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Das Protokoll dazu findet sich hier: http://stbauer38259.st.funpic.de/radio_ffn_lea_rosenboom.html#rndnr-21

Das Ganze ist natürlich völlig sinnlos, da Stephan ja schon lange von den Vorwürfen weiß - und falls er wirklich der Täter wäre - die Beweise längst vernichtet hätte. Hier macht sich die Staatsanwaltschaft Braunschweig ziemlich lächerlich, über die Intelligenz der verantwortlichen Beamten lasse ich mich lieber nicht aus - das fällt sonst unter Beamtenbeleidigung (auch wenn es diesen Straftatbestand gar nicht gibt).

Lustig ist aber die Liste der in Verwahrung genommenen Gegenstände - diese umfasst exakt 99 Positionen:
2 Speicherkarten
2 Druckerzeugnisse (was immer das auch ist)
5 Drucker (was auch immer Stephan damit macht)
und sage und schreibe 90 (in Worten neunzig) Festplatten. Ob er da die Fotos von den Frauen abspeichert, die nackt in seiner Wohnung rumfliegen?

Also - was haltet ihr von der AKtion? Und was wird die Staatsanwaltschaft wohl auf den Festplatten finden?

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Was es alleine den Steuerzahler kostet 90 Festplatten auszuwerten...man kann nur den Kopf schütteln. Leider hat Bauer bis heute noch nicht begriffen, dass bei Beamten am besten eine Dienstaufsichtsbeschwerde zieht. Nun was wird man auf den Festplatten finden? Meine Prognose 10 hoch 18 mal seine Pamphlete , +/- nackte Frauen die er gerne mal trockenfurzen würde und 1 TB Verschwörungsmaterial rund um seine Geschichte. Wofür braucht man 90 Festplatten? Glaubt er die würden "ausspioniert" und er wechselt die dauernd? Verhökert er die auf Ebay? Warum kann sich ein Arbeitsloser 90 Festplatten leisten während ich die Anschaffung einer neuen aus Kostengründen aufschiebe?!? Fragen über Fragen... Dürfen die Ergebnisse aus der Auswertung eigentlich auch verwendet werden, wenn diese nichts mit dem aktuellen Fall zu tun haben? Wer weiss an was Stefan noch so bastelt... Danke übrigens, dass du die Seite hier immer so verlässlich updatest! Gruß Erklärbär

Anonym hat gesagt…

Kinners, ahnungsloses Geschwätz.

§ 74 StGB lesen.

Anonym hat gesagt…

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die Durchsuchung wird mit §102 StPO begründet und dient der Auffindung von Beweismitteln. Das hat nichts mit §74 StGB zu tun, die dem Staat ermöglicht, Gegenstände, die für eine vorsätzliche Straftat benutzt wurden, einzuziehen.

Anonym hat gesagt…

Also für die Nichtjuristen: Wenn man auf Stefans Festplatten Baupläne für Bomben, Mordaufrufe oder was immer der Mann sonst auf seinen Festplatten hortet findet, werden diese Dinge auch zur Anzeige gebracht, richtig?

Anonym hat gesagt…

Anonym: Ja, auch "Zufallsfunde" sind für Polizei und Staatsanwaltschaft verwertbar. Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass die eingescannten Ausdrucke von Webseiten und Mails oder entwürfe irgednwelcher Schreiben an Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Ministerien irgendeine strafrechtliche Relevanz haben.