Neues von der Staatsanwaltschaft - unten am Ende der Belästigungen (Seite 1). Zu zwei Fax-Vorfällen (Faxnow auf Seite 1 und Faxmax auf Seite 3) hat die Staatsanwaltschaft die zugehörigen Anschlüsse ermittelt.
Karsten N. nimmt am TOR-Programm teil, Dettlaff H. ist 2005 verstorben. Folgerichtig wurden beide Verfahren eingestellt. Ich denke, Bauers Reaktion kann von den Mitlesenden vorhergesagt werden - ich spare mir weitere Kommentare.
Was allerdings schon interessant wäre - wie wird ein Toter als Anschlussinhaber ermittelt, der laut Aussage der Witwe nie einen Computer bessen hat?
Sonntag, 15. Juni 2008
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4 Kommentare:
Anscheinend hat der betreffende Surfer seinem Internetprovider gegenüber nicht seine richtige Adresse angegeben, sondern einfach die des Toten.
Wie so oft ist die Reaktion mal wieder schwachsinnig. Im Fall des Torservers ist der Anschlussinhaber zur Rechenschaft wegen Begünstigung und Tatbeteiligung zu ziehen, außerdem ist eine Liste der Personen anzufertigen, die Zugang hatten (Hallo? Bei einem Torserver? Das wird interessant). Die Argumentation bezüglich Verantwortlichkeit des Betreibers ist insofern interessant, da sie genau von der Person vorgebracht wird, die kürzlich noch behauptete, auf keinen Fall für die Veröffentlichungen in seinem Forum verantwortlich zu sein. Außerdem sind Zeugen zu vernehmen, und das vor Ort, sonst müssen sich die Ermittler strafrechtlich verantworten.
Der Brief bzgl. des verstorbenen Account-Inhabers ist einfach nur dämlich. Bauer verwechselt die StA offensichtlich mit einer Auskunftsstelle. Wenn er die Informationen will, soll er halt über seinen Anwalt (so seine aktuelle Anwaltssuche erfolgreich ist, RA Lenius hat er gerade nochmal per Mail ein Ohr abgekaut) Akteneinsicht nehmen.
Sorry - aber "Begünstigung" beim Torserver-Betreiber ist Unfug. Wo ist der Vorsatz?
Strafrechtlich ist Karsten N. wohl kaum zu belangen. Zivilrechtlich wäre das anders, da kann er u.U. als Mitstörer haftbar sein.
Was den Verstorbenen Anschlussinhaber betrifft, hat Bauer richtig erkannt, dass kein Rechtsanwalt seinen Unfug mitmacht. Deshalb weicht er auf das Strafrecht aus - den Erfolg kennen wir.
Ich denke, hier stößt man bei Bauer einfach an dessen intellektuelle Grenzen. Er kennt keinen Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht. Alle "Taten gegen sein Vermögen" sind für ihn strafrechtlich relevant. Das sieht man auch beim aktuellen Fall mit Freenet, wo jedem durchschnittlich intelligentem Menschen klar ist, dass der keinerlei strafrechtliche Relevanz hat. (abgesehen davon, dass ich Freenet für eine Mist-Firma halte, traue ich deren Buchhaltung mehr als der Bauerschen Finanzbuchhaltung).
Interessant hier fand ich, wie gesagt, dass einerseits im TDG die Verantwortlichkeitsgrenze für durchgeleitete fremde Inhalte (wie bei einem Torserver) viel höher liegt als bei gespeicherten fremden Inhalten (wie bei einem Forum), andererseits Bauer zunächst jedwede Verantwortung für das ablehnt, was anderen in seinem Forum veröffentlichen, aber nun für den Betreiber des Torservers die volle strafrechtliche Verantwortung fordert.
Und ich glaube, Bauer denkt wirklich, die StA sei ihm gegenüber zu den geforderten Auskünften verpflichtet.
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